Kammerpreismünzen


Die Auszeichnung für qualitativ herausragende Weine


Was ist eine Kammerpreismünze?

Eine Kammerpreismünze ist eine Auszeichnung des Landes Rheinland-Pfalz für Weine. Sie wird an Winzer verliehen, die mit Ihren Weinen eine überdurchschnittlich gute Qualität erreicht haben. Je nachdem, wie weit ein Wein über dem Durchschnitt liegt, wird er mit einer goldenen, silbernen oder bronzenen Kammerpreismünze ausgezeichnet. Diese Flaschen können dann mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet werden. Der ausgezeichnete Winzer bekommt außerdem noch eine Urkunde sowie eine Medaille.


Wer verleiht eine Kammerpreismünze?

Weinprämierungen werden von den Landwirtschaftskammern verschienenen Bundesländer verliehen. Wettbewerbe finden in den weinbaustarken Bundesländern statt. In Deutschland richtet die Landeskammer Rheinland-Pfalz den größten Wettbewerb dieser Art aus. Daher auch der Name „Kammerpreismünze“. Liste der Bundesländer mit eigenen Weinprämierungen

  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Baden-Württemberg
  • Hessen
  • Bayern
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Nordrhein-Westfalen

In Rheinland-Pfalz setzen sich die jeweiligen Preisjurys aus den Preiskommissionen für Qualitätsprüfung und weinnahen Kreisen zusammen. So zum Beispiel durch Fachleute aus den Bereichen Weinbau, Handel, Gastronomie und Weinjournalisten. Jurymitglieder können bis zu Ihrem 70. Lebensjahr berufen werden.


Nach welchen Kriterien wird eine Kammerpreismünze verliehen?

Maßgeblich sind die Kriterien der amtlichen Qualitätsweinprüfung. Die jeweils berufene Preisjury bekommt Weine verdeckt präsentiert. Nach festgelegten Prüfungsmerkmalen vergeben die Prüfer Punkte von 0 Punkten bis 5 Punkten. Alle Punkte werden nach der Bewertung addiert und durch die Anzahl der Weinbewerter geteilt. Der so entstehende Durchschnittswert bestimmt die Qualität des Weins. Liegt der Wert deutlich über dem allgemeinen Qualitätsdurchschnitt, so wird eine Kammerpreismünze verliehen. Für eine bronzene Kammerpreismünze ist eine Mindestpunktzahl von 3,5 vorgeschrieben. Eine silbere Kammerpreismünze erhält man ab einem Punktewert von mehr als 4 Punkten. Für eine goldene Kammerpreismünze muss der Qualitätswert eines Weins mindestens über 4,5 Punkten liegen. Weniger als 3 Prozent aller Weine bekommt dabei die goldene Kammerpreismünze als Auszeichnung.


Welche Weine nehmen an einer Kammerpreisverleihung teil?

Als Beispiel die rheinland-pfälzische Preisverleihung: Bewerben dürfen Winzer mit Ihren Weinen und Sekten, die sie innerhalb der sechs rheinland-pfälzischen Anbaugebiete erzeugt haben. Die Preisvergabe wird auch jeweils für das entsprechende Weinbaugebiet vorgenommen. Insgesamt durchlaufen im Jahr ca. 120.000 verschiedene Erzeugnisse aus Rheinland-Pfalz die amtliche Qualitätsweinprüfung. Im Schnitt bewerben sich Winzer mit ca. 18.000 Weinen um eine entsprechende Kammerpreisprämierung. Weitere Kriterien sind:

Ein ausreichend vorhandener Bestand

Von jedem teilnehmenden Wein muss eine Mindestmenge vorhanden sein. Hier muss die geforderte Menge abgefüllt und zum Verkauf im Vorrat vorhanden sein.

Qualitätswein; Qualitätsperlweine b.A.

400 Liter

Auslese und Weine mit der Bezeichnung „im Fass gereift/gegoren/ausgebaut“

200 Liter

Beerenauslese, Eiswein, Trockenbeerenauslese

100 Liter

Bei Sekt b.A. im klassischen Verfahren müssen mindestens 200 Liter degorgiert, also die Hefe aus dem Flaschenhals entfernt worden sein.

In Flaschen abgefüllter Qualitäts- oder Prädikatswein

Nur in Flaschen abgefüllte Weine werden prämiert.

Flaschengröße

Zugelassen sind nur Flaschen von 0,375 bis 1,5 Litern. Sollten andere Flaschengrößen zugelassen werden, entscheidet hierüber der Präsident der Landeswirtschaftskammer.

Jahrgangsbezeichnung muss vorhanden sein

Jeder teilnehmende Wein muss eine Jahrgangsbezeichnung tragen. Unerheblich ist allerdings der Jahrgang selbst. Hier gibt es keine Jahrgangsbeschränkung. Ausnahme: Qualitätsschaumwein b.A. sind auch ohne Jahrgangsangabe zugelassen.

Amtliche Prüfungsnummer muss vorhanden sein

Es werden nur Erzeugnisse zugelassen, die vor der Prämierung eine amtliche Prüfungsnummer und eventuell auch ein Prädikat erhalten haben. Bei Qualitätsschaumweinen b.A. muss eine amtliche Prüfungsnummer beantragt sein. Winzer können sind ganzjährig bewerben. Die Probe und Ergebnisermittlungen finden immer am 15. der Monate Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, September und November statt.


Warum wird die Kammerpreismünze verliehen?

Die Verleihung der Kammerpreismünze hat im Kern zwei wichtige Aufgaben. Zum einen soll sie Winzern und Weinerzeugern ein Möglichkeit bieten, die Qualität Ihrer Arbeit zeigen zu können und durch ein renommiertes Siegel wie die Kammerpreismünze vermarkten zu können. Zum anderen soll es dem Verbraucher ein wirksames Hilfsmittel sein und ihn vor dem Kauf eines unterdurchschnittlichen Weins bewahren. Die Landesprämierungen sind daher auch kein kommerzielles Ereignis. Die werden ohne finanzielle Interessen durchgeführt und haben bis auf die regionalen Beschränkungen keine Einstiegsbarrieren für Winzer. Somit werden zum Beispiel in Rheinland-Pfalz die qualitativ besten Weine von ca. 2.000 Winzern gefunden und ausgezeichnet. Der Mehrwert für den Verbraucher liegt dabei auf der Hand. Er kann sich auf das Urteil einer unabhängigen Jury verlassen und mit gutem Gewissen die prämierten Weine kaufen.

Die Kammerpreismünze ist somit das maßgebliche Qualitätssiegel für Wein in Deutschland.

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